AGB – Patenschaften

Patenschaften Biohof Berger

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Abschluss einer Patenschaft zwischen dem Biohof Berger GbR (Im Wiesengrund 9, 58840 Plettenberg) und dem Auftraggebenden (nachfolgend „Kunde“).

2. Kunden und Paten

Der Kunde hat die Möglichkeit eine oder mehrere Patenschaften für sich selbst oder für eine dritte Person abzuschließen (also die Patenschaft zu verschenken). In letzterem Fall sind Kunde und Pate verschiedene Personen.

3. Anzahl der Patenschaften

Die Anzahl der Patenschaften ist nicht auf die Anzahl der auf dem Hof lebenden Kühe, Kälber, Stiere, Ochsen, Hühner oder Schweine begrenzt; ein Tier kann je nach Patenschaftsvertrag mehrere Paten haben. Eine Person kann Pate mehrerer Tiere sein.

4. Vertragslaufzeit

Eine Patenschaft gilt je nach Patenschaftsvertrag für ein halbes oder ein ganzes Kalenderjahr. In einem begrenzten Zeitraum am Ende der Vertragslaufzeit kann die Patenschaft jeweils um eine Laufzeit verlängert werden. Dem Hof bleibt das Recht vorbehalten, eine Verlängerung abzulehnen. Eine außerordentliche Kündigung vor Vertragsende ist in Ausnahmefällen möglich, die zu Beginn erhaltenen Gutscheine für den Hofladen werden in diesem Falle anteilmäßig berechnet.

5. Zertifikat

Für den Paten/die Patin wird ein individuelles Zertifikat erstellt, das seine/ihre Patenschaft(-en) bescheinigt. Das Zertifikat erhält der Kunde nach Bezahlung entweder persönlich oder nach Absprache mittels Versand innerhalb Deutschlands.

6. Veröffentlichung der Patenschaft

Der Pate/die Patin kann auf Wunsch seinen Namen für die Dauer der Patenschaft auf www.biohofberger.com veröffentlichen lassen.

7. Mittelverwendung

Die mit dem Verkauf der Patenschaften erwirtschafteten Gelder stehen dem Hof zur freien Verfügung, werden jedoch ausschließlich für die Tiere verwendet. Sie fließen in jegliche Maßnahmen, die das Wohl der Tiere betreffen (Minerallecksteine, Tierarzt, Futter, Klauenpflege, Kälberpausen). Auf diese Weise wird die dort praktizierte Form der Landwirtschaft unterstützt und darüber hinaus werden somit eigene Konzepte unterstützt, welche das Halten von “unwirtschaftlichen” Tieren im Betrieb ermöglichen.

8. Tod oder Verkauf einer Kuh, eines Kalbes, eines Stieres, eines Huhns, eines Schweins

Falls in Ausnahmefällen ein Tier innerhalb der Vertragslaufzeit einer Patenschaft sterben sollte oder der Hof sich aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen dazu entscheiden sollte, dieses nicht mehr auf dem Hof zu halten, gehen die Patenschaften für dieses Tier auf ein anderes Tier des Hofes über, das vom Hof in Absprache mit dem Paten/der Patin bestimmt wird.

9. Auschluss von Ansprüchen

Weder für den Paten noch für den Kunden ergeben sich aus der Patenschaft Ansprüche an den Hof, die über die Punkte 5, 6 und 7 hinausgehen.

Stand 08. September 2024